Abrechnung

Normalerweise erfolgt die Liquidation am Ende der Behandlung.

Wir bieten Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an:

  1. Barzahlung
  2. Zahlung per ec-Karte
  3. Rechnungsstellung (nur für Stammkunden)

 

Die Höhe der Rechnungssumme ergibt sich aus der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte).

Die GOT ist als Rechtsverordnung für alle Tierärzte verbindlich. Abweichungen hiervon werden durch die Tierärztekammer geahndet.

Abhängig von Zeitaufwand und Schwere des Falles kann der ein- bis dreifache Satz der GOT berechnet werden.

Wir berechnen in der Regel nur den einfachen Satz. Für Behandlungen, die am Wochenende (ab Samstag, 13 Uhr) stattfinden, berechnet sich ein sogenannter „Wochenendzuschlag“ auf den einfachen GOT-Satz.

Erfragen Sie die ungefähre Höhe der Kosten gern vor Beginn einer Behandlung.