Hundeführerschein

Clara und Co.2Seit 2013 muss jeder niedersächsische Hundehalter, der nicht innerhalb der letzten 10 Jahre nachweislich einen Hund besessen und ohne Zwischenfälle geführt hat, einen Hundeführerschein vorweisen können.

Außerdem muss jeder niedersächsische Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Zentralregister (nicht nur bei TASSO) erfasst sein.

Die Praxis (Dr. Barke) hat die Qualifikation zur Abnahme des niedersächsischen Hundeführerscheins und auch des D.O.Q. 2.0-Tests.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil, den man idealerweise schon vor Anschaffung des Hundes ablegen sollte, aber auch jederzeit später durchführen kann, und einem praktischen Teil, den man erst mit einem mindestens einjährigen Hund ablegen darf. Den Hundeführerschein muss man im Gegensatz zum D.O.Q-Test jedoch nicht mit dem eigenen Hund ablegen. Auch darf die Prüfung komplett mit angeleintem Hund durchlaufen werden. Wir leihen auf Anfrage auch unsere Hunde aus.

Die Lektüre dieses Buches kann zur Prüfungsvorbereitung hilfreich sein:

SK

Keine Angst: Die Prüfung ist gar nicht schwer:-)!

Den Theorie-Teil erledigen Sie durch Einloggen in das zentrale Testcenter an einem Laptop in der Praxis, und den praktischen Teil protokolieren wir auf einem Spaziergang.