Gerichtsurteil i. S. Tierschutz

Am 26.12.2007 wurde uns am späten Abend ein schwerverletzter Kater in die Praxis gebracht. Ein Auto hatte ihn am Kopf erwischt, so dass der Kiefer gebrochen und der Augapfel halb vorgefallen war. Wir röntgten den roten Kater und entschieden dann – da keine weiteren Verletzungen sichtbar waren – ihn zu retten und sofort zu operieren, um den Augapfel zurückzuverlagern und die Kieferfraktur zu versorgen. Dies war uns die Stadt Bad Sachsa als für Fundtiere zuständige Behörde später vor: Es hieß, ein Katzenleben sei diese Mühe nicht wert und wir hätten das Tier einschläfern sollen!

Die Vorsitzende des Bad Sachsaer Tierschutzvereins lehnte, obwohl sie jährlich einen Pauschabetrag von mehreren tausend Euro für Fundtierversorgung ausgezahlt bekommt, ebenso jegliche Verantwortung ab und so verbrachte der Kater vier Monate stationär bei uns, bis wir ihn in Eigeninitiative vermitteln konnten.

Dass niemand die Verantwortung übernehmen wollte, konnten wir nicht fassen und so brachten wir den Fall vor das Verwaltungsgericht, um ein für allemal die Zuständigkeit für diese Tiere aus dem Stadtgebiet Bad Sachsa zu klären.

Unter folgendem Link können Sie einen Presseartikel hierzu lesen:

http://www.hna.de/nachrichten/niedersachsen/stadt-wollte-katze-toeten-772937.html

Wie der Richter es so schön formulierte, bestand der Löwenanteil der entstandenen Kosten aus aus unserer Sicht völlig überflüssigen Kater-„Hotelkosten“ für vier Monate, in denen wir vehement die Abholung des Katers von Stadt und Tierschutzverein gefordert hatten.

Wir gewannen bereits in der ersten Instanz und erreichten ein Musterurteil, das die Gemeinden verpflichtet, die Kosten und die Verantwortung für  notwendige Behandlungen von Fundtieren zu übernehmen. Was notwedig ist, entscheidet hierbei der Sachverstand des Tierarztes und nicht die Stadtkasse!

Da die Vertreter der Stadt Bad Sachsa dies nicht einsehen wollten, zogen sie danach vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, wo sie ebenso unterlagen, und versuchten wiederum danach sogar noch eine Revision vor dem Bundesverwaltunggericht, weil angeblich ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt wurden.

Alles vergeblich, bzw. mit der Konsequenz, dass nun ein höchstrichterliches Urteil in der Welt ist.

Bad Sachsa1Der Kater, der von seiner späteren Besitzerin „Rübchen“ genannt wurde, wurde durch Initiative der Praxis nach Bad Salzdetfurth vermittelt.